Bauschäden sicher und effizient per Drohne begutachten
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Die Begutachtung von Bauschäden an Dächern, Fassaden oder schwer zugänglichen Bauteilen ist oft aufwendig, kostenintensiv und mit Risiken verbunden. Der Einsatz einer Drohne bietet hier eine sichere und wirtschaftliche Lösung.
Präzise Schadensanalyse aus der Luft
Mit Kameras ausgestattete Drohnen ermöglichen detaillierte Aufnahmen selbst schwer erreichbarer Bereiche – ganz ohne Gerüst oder Hubsteiger. So lassen sich beispielsweise:
Risse in der Fassade,
Beschädigte Dachziegel,
Undichtigkeiten,
Feuchtigkeitsschäden,
Schäden nach Sturm- oder Hagelereignissen,
schnell und zuverlässig dokumentieren.
Vorteile der Drohnenbegutachtung
Erhöhte Sicherheit: Keine Gefährdung durch Arbeiten in großer Höhe.
Zeitersparnis: Schnelle Einsatzbereitschaft ohne aufwendige Aufbauarbeiten.
Kostenreduktion: Wegfall von Gerüst- oder Hebebühnenkosten.
Detaillierte Dokumentation: Hochauflösende Bild- und Videoaufnahmen.
Rechtliche Anforderungen für Drohnenflüge in Deutschland
Der Einsatz von Drohnen unterliegt in Deutschland gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die EU-Drohnenverordnung (2019/947) sowie die Umsetzung in die nationalen Regelungen (LuftVG, LuftVO, LuftVZO).
Wichtige Punkte im Überblick:
Registrierungspflicht: Betreiber von Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht über 250 g müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Der Betreiber erhält eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die er auf seiner Drohne anbringen muss.
Kenntnisnachweis: Je nach Drohnenklasse und Einsatzart ist ein EU-Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“) erforderlich.
Abstandsregeln: Es gelten Mindestabstände zu Wohngebieten, Menschenansammlungen und sensiblen Einrichtungen.
Flugverbotszonen: In der Nähe von Flughäfen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie über bestimmten Einrichtungen ist das Fliegen untersagt oder genehmigungspflichtig.
Überflug von Wohngrundstücken: Drohnen mit Kamera dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht über Wohngrundstücken fliegen.
Für gewerbliche Einsätze – etwa zur Begutachtung von Bauschäden – ist zusätzlich auf eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu achten. Je nach Einsatzort kann außerdem eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erforderlich sein.








