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ENERGIEBERATUNG FÜR WOHNGEBÄUDE

Energieeffizienz planen, Fördermittel nutzen und Sanierungen fachlich absichern

Energetische Sanierungen und Neubauten müssen sorgfältig vorbereitet und fachlich nachvollziehbar dokumentiert werden. Neben den technischen Anforderungen spielen hier auch wirtschaftliche Entscheidungen und die Bedingungen für Förderungen Bundes durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der Förderbank KfW eine zentrale Rolle.

Als in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) eingetragener Energieeffizienz-Experte (EEE) für Wohngebäude biete ich Ihnen eine fachlich fundierte Energieberatung sowie die Begleitung von Förderprogrammen des Bundes für Wohngebäude an. Ich unterstütze Sie bei der energetischen Bewertung Ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens und ordne die geplanten Maßnahmen so ein, dass sie zu Ihrem Gebäude, zu Ihren Zielen und zu den möglichen Förderwegen passen.

Sanierungsfahrplan Energieberatung

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Eine qualifizierte Energieberatung schafft Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes und soll Sie bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz ihres Gebäudes sinnvoll verbessert werden kann.

​Ich berate Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zu geeigneten Maßnahmen, möglichen Förderungen und zur energetischen Qualität der geplanten Umsetzung – sowohl bei einzelnen Modernisierungsschritten als auch bei umfassenderen Sanierungskonzepten.

​Im Zuge der Beratung kann ein individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP) erstellt werden. Der iSFP ist ein Beratungsbericht, der nach der Bestandsaufnahme des Gebäudes erstellt wird. Er enthält die Berechnung des energetischen Gesamtzustandes des Gebäudes, ein Sanierungskonzept, die Kostenbetrachtung der Maßnahmen und Informationen zur Förderung. In dem Sanierungskonzept werden effektive Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen. Soll das Gebäude in mehreren Schritten teilsaniert werden, kann so auch die effektive Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen geplant werden. So erhalten Sie eine langfristige Orientierung für Ihre Immobilie, mit der sich einzelne Maßnahmen besser in ein Gesamtkonzept einordnen und sich zukünftige Investitionen vorausschauend planen lassen.

Energieberatung München

Einzelmaßnahmen & Förderung

Nicht jede Sanierung muss als Komplettmaßnahme umgesetzt werden. Häufig ist es sinnvoll, einzelne Bauteile oder technische Anlagen Ihrer Immobilie gezielt zu verbessern oder im Zuge einer ohnehin erforderlichen Erneuerung zu verbessern.

Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Modernisierung der Heizungs- oder Lüftungstechnik sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz können dann im Rahmen der Bundesförderung BEG EM gefördert werden.

Ich berate Sie fachlich zu den einzelnen Maßnahmen und prüfe die Fördermöglichkeiten. Bei einer Förderung der Einzelmaßnahme erstelle ich die erforderlichen technischen Dokumente und bereite den Antrag vor. Die Umsetzung der Maßnahme wird dann von mir fachlich begleitet und dokumentiert. Zum Abschluss erstelle ich die notwendigen Nachweise für die finale Auszahlung der Förderung.

Wenn die Maßnahme Teil eines zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist, erhöht sich die mögliche Förderung (iSFP-Bonus).

Effizienzhäuser – Neubau und Komplettsanierung

Wenn ein Neubau als klimafreundliches Wohngebäude mit einer Effizienzhaus-Stufe erstellt oder ein bestehendes Wohnhaus zu einem Effizienzhaus saniert werden soll, dann ist hier eine Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Förderbank KfW möglich.

 

Im Rahmen der für die Förderung erforderlichen energetischen Fachplanung erstellte ich das energetische Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik mit den notwendigen Berechnungen und Nachweisen. Ich erstelle die für die Beantragung der Förderung erforderliche „Bestätigung zum Antrag BzA“ und bereite den Antrag vor. Außerdem unterstütze ich Sie bei der Ausschreibung, Angebotseinholung und der Angebotsprüfung und führe eine baubegleitende Qualitätssicherung mit einer Dokumentation durch. Zum Abschluss der Maßnahme erstelle ich die „Bestätigung nach Durchführung BnD“ für die Auszahlung der Förderung.

 

Bei einer Sanierung berate ich Sie vorab nach einer Besichtigung und Bestandsaufnahme ihres Gebäudes über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung und erstelle eine energetische Bilanzierung des Istzustandes.

Sofern es für Ihr Förderprogramm erforderlich ist, erstelle ich auch die Lebenszyklusanalyse LCA als für den Nachweis der Nachhaltigkeit.

energetischen Fachplanung

Nachweise / Berechnungen / Bauphysik

Ich erstelle folgende Nachweise und Berechnungen:

 

  • GEG-Nachweis und Effizienzhausberechnung nach DIN V 18599

  • Wärmebrücken

  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

  • Feuchteschutz nach DIN 4108-3

  • Luftdichtheitskonzept nach DIN 4108-7

  • Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-3

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1

  • LCA-Bilanzierung

Tim Glasenapp Energieberatung München

Energieausweis

Energieausweise dokumentieren die energetische Qualität eines Gebäudes und sind z. B. potenziellen Kaufinteressenten oder Mietern vorzulegen bzw. zu übergeben.

 

In Deutschland besteht die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten bereits seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002. Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude schrittweise eingeführt: Seit dem 1. Januar 2009 ist bei allen bestehenden Wohngebäuden, seit dem 1. Juli 2009 bei allen bestehenden Nichtwohngebäuden bei Vermietung und Verkauf ein Energieausweis zugänglich zu machen. Bei Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen, ist der Energieausweis zudem an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

 

Für viele Gebäude sieht der Gesetzgeber vor, dass neben der Ausstellung auf der Basis einer Analyse der technischen und physikalischen Eigenschaften des Gebäudes (Bedarfsausweis) auch eine Ausstellung auf der Basis der gemessenen

Verbräuche möglich ist (Verbrauchsausweis).

 

Während der Bedarfsausweis für jedes Gebäude zulässig ist, unterliegt der Verbrauchsausweis jedoch einigen Einschränkungen.

Energieausweis
Tim Glasenapp Energieberater München

Kostenloses Erstgespräch – unverbindliche Ersteinschätzung

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen: Worum geht es genau, welche Leistung ist für Ihren Fall sinnvoll und wie könnte das weitere Vorgehen aussehen? Sie erhalten eine erste fachliche Einschätzung, eine verständliche Ablauferklärung sowie – soweit möglich – eine grobe Orientierung zu den zu erwartenden Kosten.

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